Die Akbank N.V. ist eine niederländische Bank unter Aufsicht der niederländischen Zentralbank (www.dnb.nl) und der niederländischen Behörde für Finanzmärkte (www.afm.nl) und verfügt über eine niederländische Bankenlizenz seit November 2001.
Die niederländische kollektive Garantieregelung deckt unter anderem Spareinlagen aller Art, die bei der Akbank N.V., Zweigniederlassung Essen hinterlegt sind.
Bereits im Oktober 2008 hat die niederländische Zentralbank und das niederländische Finanzministerium die Höhe der Einlagensicherung von € 38.000.- auf € 100.000.- pro Person und Finanzinstitut angehoben.
Seit dem 11. Juni 2010 sind Finanzinstitute in den EU-Mitgliedsstaaten zu einer Mindesteinlagensicherung von € 50.000.- pro Person und Finanzinstitut verpflichtet. Ferner ist geschrieben, dass die Finanzinstitute in den EU-Mitgliedsstaaten ab dem 31. Dezember 2010 zu einer Mindesteinlagensicherung von € 100.000.- verpflichtet sind. (EU-Richtlinie 94/19-EC)
Das niederländische Finanzministerium hat folglich beschlossen, dass bereits ab dem 01. Juni 2009 die Einlagensicherung von € 100.000.- auf unbestimmte Zeit beibehalten wird.
Ihre Einlagen sind somit pro Investor bis zu einem Gegenwert von € 100.000.- zu 100 % gesichert. Für ein Gemeinschaftskonto sind dies folglich € 200.000.-
Für weitere Informationen über die Hintergründe der niederländische Einlagensicherungsfonds, klicken Sie bitte hier (Das Dokument ist auf Niederländisch – wurde von Google übersetzt).
Für die öffentliche Bekanntmachung des niederländischen Finanzministeriums über die niederländische Einlagensicherungsfonds, klicken Sie bitte hier (Das Dokument ist auf Niederländisch – wurde von Google übersetzt).
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